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   VGH Bayern, 17.09.2018 - 1 ZB 18.30107   

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https://dejure.org/2018,31029
VGH Bayern, 17.09.2018 - 1 ZB 18.30107 (https://dejure.org/2018,31029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.09.2018 - 1 ZB 18.30107 (https://dejure.org/2018,31029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. September 2018 - 1 ZB 18.30107 (https://dejure.org/2018,31029)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 S. 4; VwGO § 138 Nr. 3
    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behauptete Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags

  • rewis.io

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Gehörsrüge; Beweisermittlungsantrag; hilfsweise gestellter Beweisantrag; Indizienbeweis; Kongo

  • rechtsportal.de

    Behauptete Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.05.1998 - 7 B 440.97

    Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 1 ZB 18.30107
    Eine verbotene Vorwegnahme der Beweiswürdigung liegt in der Regel nicht vor, wenn das Verwaltungsgericht beim Angebot eines Indizienbeweises von der beantragten Beweiserhebung absieht, weil die unter Beweis gestellte Hilfstatsache für den Nachweis der Haupttatsache zu seiner gerichtlichen Überzeugung nicht ausreicht (vgl. BVerwG, B.v. 20.5.1998 - 7 B 440.97 - juris).
  • BVerfG, 22.09.2009 - 1 BvR 3501/08

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 1 ZB 18.30107
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages grundsätzlich nur mit der Aufklärungsrüge angegriffen werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 4.3.2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 3; B.v. 30.5.2014 - 10 B 43.14 - juris Rn. 7) oder auch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) begründen kann (vgl. BVerfG, B.v. 22.9.2009 -1 BvR 3501/08 - juris Rn. 13).
  • BVerfG, 22.05.2015 - 1 BvR 2291/13

    Im Ergebnis erfolglose Verfassungsbeschwerde, weil angegriffene Entscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 1 ZB 18.30107
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann insbesondere nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander gesetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfG, B.v. 22.5.2015 -1 BvR 2291/13 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15

    Geltung einer verspäteten Leistungsgewährung an Asylbewerber für

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 1 ZB 18.30107
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages grundsätzlich nur mit der Aufklärungsrüge angegriffen werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 4.3.2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 3; B.v. 30.5.2014 - 10 B 43.14 - juris Rn. 7) oder auch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) begründen kann (vgl. BVerfG, B.v. 22.9.2009 -1 BvR 3501/08 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 27.06.2014 - 10 B 43.14

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei Unklarheit über die Art der

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 1 ZB 18.30107
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages grundsätzlich nur mit der Aufklärungsrüge angegriffen werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 4.3.2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 3; B.v. 30.5.2014 - 10 B 43.14 - juris Rn. 7) oder auch eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) begründen kann (vgl. BVerfG, B.v. 22.9.2009 -1 BvR 3501/08 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 10.08.2011 - 10 B 6.11

    Vereinbarkeit des Nichtnachkommens des Berufungsgerichts auf Antrag zur

    Auszug aus VGH Bayern, 17.09.2018 - 1 ZB 18.30107
    Aufgrund der fehlenden Entscheidungserheblichkeit der ersten beiden Beweistatsachen ist das Verwaltungsgericht auch zu Recht davon ausgegangen, dass der Beweisantrag insoweit auf einen Beweisermittlungsantrag hinausläuft (vgl. BVerwG, B.v. 10.8.2011 - 10 B 6.11 - juris Rn. 4).
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